1 ORA FUNKY CAT 300 Leasingbeispiel (gültig bis 31.12.2023): Zugrunde liegender Fahrzeugpreis entspricht der unverbindlichen Preisempfehlung der O! Automobile GmbH, Friedberg, in Höhe von 38.990,00 €, Sonderzahlung 4.500,00 €, monatliche Rate 149 €, Laufzeit 24 Monate, Laufleistung p. a. 5.000 km. Freibleibendes Leasingangebot der Santander Consumer Leasing GmbH (Leasinggeber), Santander Platz 1, 41061 Mönchengladbach, zzgl. Überführungskosten in Höhe von 980 €. Bonität vorausgesetzt. Änderungen sind vorbehalten.
2 Werte nach WLTP. Die angegebenen Werte zu Verbrauch, Reichweite und CO2-Emission wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren VO (EG) 715/2007, VO (EU) 2018/1832 ermittelt. Der WLTP-Prüfzyklus hat den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für diese Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Weitere Informationen unter www.ora-motor.de . ** Die tatsächlichen Werte zum Verbrauch elektrischer Energie und zur Reichweite und den CO2-Emissionen hängen ab von individueller Fahrweise, Straßen- und Verkehrsbedingungen, Außentemperatur, Klimaanlageneinsatz etc.. Dies und zusätzliche Ausstattungen, Zubehör, Wetterbedingungen und Fahrweise können zu höheren als den angegebenen Verbrauchs- sowie CO2-Werten sowie zu einer geringeren als der angegebenen elektrischen Reichweite führen.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.