Einfach fahren. Wir kümmern uns um den Rest

Fahren Sie 5 Jahre serienmäßig sorgenfrei

Sich für einen Hyundai von Stoltenberg Automobile GmbH & Co. KG zu entscheiden, bedeutet immer auch auf allerhöchste Qualität zu setzen. Qualität, auf die Sie sich viele Jahre verlassen können und die wir Ihnen jetzt so umfangreich wie nie garantieren. Bei allen unseren Modellen (außer H-1) fahren Sie 5 Jahre serienmäßig sorgenfrei und profitieren dabei gleich dreifach. Ausgenommen sind Taxis und Mietfahrzeuge, für die eine 3-jährige Fahrzeuggarantie bis 100.000 km ohne Wartungen gilt.

5 Jahre Fahrzeug-Garantie

Sie fahren immer auf der sicheren Seite. Und dabei ist es ganz egal, ob Sie 5.000 oder 50.000 km im Jahr zurücklegen. Unsere Fahrzeug-Garantie – übrigens inklusive 5 Jahre Lackgarantie – gilt ohne jede Kilometerbegrenzung.

5 Jahre Mobilitäts-Garantie

Im Fall eines Fahrzeugdefekts stellen wir Ihnen europaweit gemäß den Hyundai Mobilitäts-Garantie-Bedingungen einen kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst (gemäß deren jeweiligen Bedingungen) und übernehmen gegebenenfalls die Kosten für Mietwagen und eventuelle Hotelunterkunft.

5 Sicherheits-Checks

Zu serienmäßig sorgenfreiem Fahren gehört auch, Ihr Fahrzeug zusätzlich zu den vorgesehenen Wartungen überprüfen lassen zu können. Dafür bietet Hyundai Ihnen 5 kostenlose Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft, die Sie z.B. vor einer Urlaubsreise in Anspruch nehmen können.

 

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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